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Es geht in die dritte Antragsrunde!

Mit der Fertigstellung des Dorfentwicklungsplanes Anfang 2023 für die Gemeinden Haste, Hohnhorst, Suthfeld sowie den Ortsteil Waltringhausen konnten die Bewohner der Dorfregion bereits an zwei Antragsstichtagen Förderanträge stellen - nun geht es in die dritte Runde.

Im Rahmen der Dorfentwicklung haben auch Privatpersonen die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, um ortsbildprägende Bausubstanz zu sanieren oder in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild wiederherzustellen. Mögliche Maßnahmen sind beispielweise die Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden und leerstehender Bausubstanz. Aber auch die Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren, die Sanierung von Fassaden oder Dächern sowie die Gestaltung von Hofräumen und Einfriedungen können finanziell bezuschusst werden. Die Fördermittel für private Maßnahmen stellt das Land Niedersachsen jährlich zur Verfügung.

Allerdings sind nur Eigentümerinnen und Eigentümer von ortsbildprägenden Altbauten bis etwa 1950er Baujahr sowie landwirtschaftlich genutzter oder ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz in den Gemeinden Haste, Hohnhorst, Suthfeld sowie dem Ortsteil Waltringhausen antragsberechtigt. Bei der Vorbereitung Ihres Vorhabens erhalten Sie kostenfrei Rat und Unterstützung von Dr. Harald Meyer vom Planungsbüro Stadtlandschaft (0511/14391, harald.meyer@stadtlandschaft.de). Melden Sie sich frühzeitig bei Herrn Dr. Meyer für eine ausführliche kostenlose Beratung – bis Sie alles Notwendige bis September zusammengetragen haben, kann es dauern!

Der jährliche Stichtag für Förderanträge beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser ist der 30. September. Dafür sollten die Antragsunterlagen spätestens bis zum 15. September bei der Gemeinde Haste, Hohnhorst, Suthfeld oder der Stadt Bad Nenndorf eingereicht werden.

Auf dieser Website ist zudem, ein Infoblatt für Maßnahmen an privaten Gebäuden und der Dorfentwicklungsplan der Dorfregion zu finden. Im Dorfentwicklungsplan finden Sie weiterführend Tipps und Vorgaben für die Gestaltung von Gebäuden und Gärten (Seite 114 bis 125), die bei der Förderung zu beachten sind.



Anlage: Beispiel für ein ortsbildprägendes Gebäude in der Dorfregion Wir in den Büntedörfern


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