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Dorfentwicklung
in den Büntedörfern

Der Strukturwandel in den ländlichen Räumen hat in den vergangenen Jahrzehnten zu tiefgreifenden Veränderungen der Funktion, der Gestalt und des Sozialgefüges der Dörfer geführt – von der Aufgabe landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe über den Verlust von Nahversorgungseinrichtungen bis zum Verfall ortsbildprägender Gebäude.
Um den Veränderungen zu begegnen, bietet das Land Niedersachsen seit 1984 das Dorferneuerungsprogramm an. Es zielt darauf ab, den dörflichen Charakter zu erhalten und die Lebensverhältnisse vor Ort zu verbessern. Dazu stehen Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung
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  • Zudem ist das thematische Spektrum deutlich breiter geworden. So stand früher die bauliche Gestaltung der Dörfer im Vordergrund. Nun gilt es, die Funktionen der Dörfer zu stärken. Besonderes Augenmerk liegt auf den Themen Demografie, Innenentwicklung und Flächeneinsparung, Klimaschutz, lokale Ökonomie, Versorgung, Mobilität und das soziale Miteinander.

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Dorfentwicklung 2.0: vom Einzeldorf zur Dorfregion
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  • Früher lag der Fokus auf einzelnen Orten. Heute steht die Dorfregion im Mittelpunkt – also der Zusammenschluss mehrerer Orte. Eine Dorfregion besteht in der Regel aus etwa drei bis sechs Dörfern, die naturräumliche, wirtschaftliche oder soziale Beziehungen untereinander haben. Ziel ist es, die gesamte Dorfregion zukunftsfähig zu gestalten sowie das Miteinander in den Dörfern und der Dorfregion zu stärken.

Mit diesen räumlichen und thematischen Änderungen wandelt sich auch der Begriff von der Dorferneuerung zur Dorfentwicklung. Darüber hinaus wird auf die Beteiligung der Menschen aus den Dörfern noch mehr Wert gelegt: Denn die Menschen aus den Büntedörfern wissen am besten, was ihre (Dorf-)Region ausmacht und woran es in ihrer Heimat fehlt.

Drei Schritte bis zur Dorfentwicklung
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  1. Grundvoraussetzung für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung ist, dass die betreffende Dorfregion ins Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen wurde. Die interessierten Dörfer müssen sich im Rahmen eines Wettbewerbs für die Aufnahme in das Programm qualifizieren. Der Antrag muss bis zum 1. August eines jeden Jahres beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung abgegeben werden. Anschließend entscheidet ein Ranking über die Aufnahme.
  2. Nach Aufnahme in dieses Programm bedarf es eines Dorfentwicklungsplans. Die Dorfregion erarbeitet mit Unterstützung durch ein Planungsbüro und gemeinsam mit der Bürgerschaft den Dorfentwicklungsplan. In ihm werden dazu u. a. Handlungsfelder und Projekte festgehalten, die dazu beitragen, die Dörfer mit ihrer Bedeutung als Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsraum zu stärken.
  3. ÂŽIm dritten Schritt geht die Dorfregion in die Förderphase: Nach der Anerkennung des Dorfentwicklungsplans können öffentliche und private Antragssteller Fördermittel zur Umsetzung beantragen. Fördergrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung – kurz ZILE-Richtlinie.
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