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Förderung
von Projekten zur Dorfentwicklung

In den Büntedörfern kann voraussichtlich ab 2023 mit der Umsetzung von Projekten begonnen werden. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung des Dorfentwicklungsplanes, welcher derzeit vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) geprüft wird. Förderfähig sind dann im öffentlichen Bereich z. B. die Schaffung von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen, Wegen und Plätzen. Bei privaten Anwesen bis 1950er Baujahr sowie (ehemals) landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz sind Maßnahmen zur Gestaltung der „äußeren Gebäudehülle“ und des Außenbereichs möglich. Auch die Umnutzung oder Wiedernutzung von leerstehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäuden kann bezuschusst werden. Wichtig: Sie dürfen erst mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben - das gilt auch für die Erteilung von Aufträgen an Handwerker!

Die Zuschusshöhe beträgt 40 % der förderfähigen Nettokosten für Privatpersonen. Andere Zuwendungsempfänger erhalten eine höhere Förderquote. Die Zuwendung beträgt an privaten Anwesen bis zu 50.000 Euro pro Vorhaben. Es sind auch höhere Zuwendungen möglich, z. B. bei der Umnutzung von Gebäuden bis zu 150.000 Euro. Bewilligungsstelle ist das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser.

Eine Neuerung der neuen ZILE-Richtlinie ist zudem das "Dorfbudget", welches für Zuschüsse bis zu 2.500 Euro für Kleinstvorhaben genutzt werden kann. Für die gesamte Dorfregion stehen hierfür max. 30.000 Euro zur Verfügung. Die Zuschusshöhe beträgt hier max. 65 %. Zuwendungsempfänger sind insbesondere Gemeinden und Gemeindeverbände.

Die Förderbedingungen im Detail können Sie der ZILE-Richtlinie entnehmen. In der Anlage 3a der ZILE-Richtlinie finden Sie das Bewertungsverfahren für die Anträge.
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