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Aktuelles aus der Dorfregion Wir in den Büntedörfern – Förderchancen für private Gebäude

  • Büntedörfer
  • 5. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 3 Tagen

Die Vertreter:innen der Gemeinden Haste, Hohnhorst, Suthfeld und der Stadt Bad Nenndorf haben sich Anfang April gemeinsam mit den Planungsbüros KoRiS und Stadtlandschaft sowie der zuständigen Ansprechpartnerin des Amts für regionale Landesentwicklung getroffen, um ein Zwischenbilanz zur Dorfregion WIR in den Büntedörfern zu ziehen und vor allem den Blick nach vorn zu richten. Das Fazit: Viel ist bereits passiert und noch mehr ist möglich.

So konnten im Jahr 2024 zwei wichtige Projekte erfolgreich abgeschlossen werden: Der neue Gehweg entlang der B442 in Haste und die Sanierung der „Dunklen Gasse“ in Waltringhausen. Die Projektgruppe Grün war ebenfalls aktiv, unter anderem mit der Aufwertung des Schulgartens an der Grundschule Haste, gefördert durch Mittel der Bingo-Umweltstiftung.

Neue Projekte stehen bereits in den Startlöchern: Die Neugestaltung des Außengeländes der Alten Schule in Ohndorf kann bald beginnen. Und auch der Bahnhofsvorplatz in Haste soll modern und einladend umgestaltet werden. Ein weiteres Beispiel für das Engagement in der Region ist die geplante Biodiversitätsoase am alten Friedhof Hohnhorst der Projektgruppe Grün, die in Kooperation mit der Gemeinde Hohnhorst entsteht.

Nicht alle Förderanträge für Projekte aus dem vergangenen Jahr konnten jedoch bewilligt werden. Auf-grund der begrenzten Mittel des Amts für regionale Landesentwicklung blieb eine Bewilligung vieler guter Vorhaben aus, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Das sollte allerdings nicht entmutigen lassen, denn für die kommenden Jahre rechnet das Amt für regionale Landesentwicklung mit steigenden Fördermitteln. Ein Wiederholungsantrag ist daher jederzeit möglich und kann sich durchaus lohnen.

Eine Besonderheit der Dorfregion ist, dass auch Privatpersonen die Möglichkeit haben, im Rahmen der Dorfentwicklung Fördermittel für ihre Gebäude zu erhalten. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen von Gebäuden bis zum Baujahr 1950 sowie von (ehemals) landwirtschaftlich genutzten Gebäuden. Die Chance auf Förderung ist bei der Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnraum oder Versorgungsangeboten am höchsten. Aber auch Maßnahmen wie die Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren, die Sanierung von Fassaden oder Dächern sowie die Gestaltung von Hofräumen und Einfriedungen kön-nen finanziell bezuschusst werden.

Wer sich nicht sicher ist, ob das eigene Vorhaben förderfähig ist, findet unter www.buentedoerfer.de umfangreiche Informationen, ein Infoblatt für Maßnahmen an privaten Gebäuden sowie den Dorfent-wicklungsplan. Besonders hilfreich: Auf den Seiten 114 bis 125 des Plans finden sich viele Gestaltungs-tipps für Gebäude und Gärten, die bei der Planung und Antragstellung unterstützen können.

Da die Vorbereitung eines Antrags etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Unterstützung erhalten Interessierte kostenfrei von Dr. Harald Meyer vom Pla-nungsbüro Stadtlandschaft (0511/14391, harald.meyer@stadtlandschaft.de).

Der nächste Stichtag für Förderanträge beim Amt für regionale Landesentwicklung ist der 30. Septem-ber. Damit alle Unterlagen rechtzeitig weitergeleitet werden können, sollten sie bis spätestens 15. Sep-tember bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

 
 
 

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