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Acht Anträge, acht Bewilligungen: neue Anträge bis zum 30. September möglich

18. Aug.
2 Min. Lesezeit

Seit 2024 stehen den Bürgerinnen und Bürgern der Dorfregion WIR in den Büntedörfern – Haste, Hohnhorst, Ohndorf, Kreuzriehe, Riehe und Waltringhausen – Fördermittel für private Vorhaben im Rahmen der ZILE-Dorfentwicklung zur Verfügung. Der nächste Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen ist der 30. September 2026.


Ein positives Zeichen für die Dorfregion war der vergangene Stichtag: Das Amt für regionale Landesentwicklung konnte alle acht zum 30. September 2025 eingereichten privaten Anträge bewilligen. Die geförderten Vorhaben befinden sich derzeit in der Umsetzung.


Auch in diesem Jahr stoßen die Fördermöglichkeiten auf Interesse. Bereits am 6. Mai fand ein Informationsabend für private Antragstellerinnen und Antragsteller statt, an dem mehr als 30 Interessierte teilnahmen. Dabei erläuterten die Büros Stadtlandschaft und KoRiS, welche privaten Maßnahmen im Rahmen der ZILE-Dorfentwicklung gefördert werden können und was bei der Vorbereitung und Einreichung eines Förderantrags zu beachten ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, direkt vor Ort einen kostenlosen Beratungstermin bei Herrn Dr. Harald Meyer vom Planungsbüro Stadtlandschaft (harald.meyer@stadtlandschaft.de, 0511/14391) zu vereinbaren.


Auch 2026 können wieder Zuschüsse für private Vorhaben beantragt werden. Gefördert werden insbe-sondere Maßnahmen zur Erhaltung und Aufwertung ortsbildprägender Gebäude. Dazu zählen unter an-derem die Umnutzung leerstehender Gebäude zum Wohnen und Arbeiten, die Erneuerung von Fens-tern und Türen, die Sanierung von Fassaden und Dächern einschließlich Wärmedämmung sowie Maßnahmen zur Gestaltung von Freiflächen und Gärten.


Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden bis zum Baujahr 1950 sowie von (ehemals) landwirtschaftlich genutzten Gebäuden innerhalb der Dorfregion. Die Förderung beträgt 40 % der förderfähigen Netto-Kosten. Je Vorhaben ist eine Höchstzuwendung von bis zu 50.000 Euro möglich. Bei einer Umnutzung kann die Höchstzuwendung sogar bis zu 150.000 Euro betragen.


Der Stichtag am 30. September 2026 steht bevor. Wer bereits ein konkretes Vorhaben plant, sollte sich daher möglichst zeitnah über die Fördermöglichkeiten informieren und mit der Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen beginnen. Die Vorbereitung eines vollständigen Förderantrags nimmt häufig mehr Zeit in Anspruch als zunächst erwartet.


Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum Stichtag am 30. September 2026 beim Amt für regionale Landesentwicklung in Hildesheim eingereicht werden. Wer die Unterlagen bis dahin nicht vollständig vorbereiten kann, hat zum darauffolgenden Stichtag am 30. September 2027 erneut die Möglichkeit, einen Förderantrag zu stellen.


Weitere Informationen zur Dorfentwicklung und zu den Fördermöglichkeiten sind unter www.buente-doerfer.de zu finden.



 
 
 

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